Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 1621
Mit Beitrag
Werk vor der Abnahme beschädigt: Keine Zusatzvergütung für die Reparatur!

OLG Naumburg, Urteil vom 12.06.2020 - 8 U 45/18

1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme. Wird das Werk vor der Abnahme (hier: durch einen Unfall) zerstört oder verschlechtert, ist er weiterhin zur Herstellung des vollständigen mangelfreien Werks verpflichtet und hat keinen Vergütungsanspruch für bisherige Arbeiten und Aufwendungen.

2. Anders verhält es sich, wenn der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Unternehmer den Unfall verursacht hat. Die Beweislast hierfür trägt der Auftragnehmer. Er muss auch beweisen, dass der Schaden durch keinen Umstand mitverursacht wurde, für den er verantwortlich ist.

3. Zu der Frage, ob in der Beauftragung des Auftragnehmers mit der Schadensbeseitigung ein Schuldanerkenntnis des Auftraggebers liegt (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2022, 407