OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.2020 - 2 U 73/20
1. Wird der (spätere) Auftragnehmer von einem ein Projektmanager zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und erklärt er, dass als Auftraggeber der Bauherr anzusehen ist, kommt der (Bau-)Vertrag mit dem Auftraggeber und nicht mit dem Projektmanager zustande.
2. Ein Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet nicht auf Schadensersatz, wenn der andere Teil (hier: der Auftragnehmer) den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen musste.
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