Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2998
Mit Beitrag
Organigramm ist kein Vollmachtsnachweis!

OLG München, Urteil vom 11.05.2021 - 9 U 4822/20 Bau

1. Auch bei einem Vertrag mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sind die zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten, z. B. die Vollmacht des Unterzeichners.

2. Der Hinweis auf ein im Internet eingestelltes Organigramm ist kein ausreichender Nachweis einer Vollmacht und ersetzt die Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht.

3. Die bloße Stellung als Abteilungsleiter - und sei es auch als Leiter der Rechtsabteilung - ist kein sicherer Hinweis auf eine bestehende zivilrechtliche Vollmacht für das Aussprechen der Kündigung eines Bauvertrags.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2021, 613