OLG München, Urteil vom 10.12.2019 - 28 U 1575/17 Bau
1. Ein Vertrag über die Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage stellt einen Werkvertrag dar.
2. Die VOB/B kann nicht nur in einen Bauvertrag, sondern auch in einen Werklieferungs- und einen Anlagenbauvertrag als Vertragsbestandteil einbezogen werden.
3. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist regelmäßig als sog. freie Kündigung des Auftraggebers auszulegen bzw. dahin umzudeuten.