Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 3316
Mit Beitrag
Abnahme trotz fehlender Restleistungen?

OLG München, Beschluss vom 23.02.2017 - 27 U 3351/16 Bau

1. Eine Abnahme kann auch dann erfolgen, wenn das Werk noch nicht vollständig erbracht ist. Es kommt darauf an, ob die erbrachte Leistung nach den gesamten Umständen als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen wird.

2. In besonderen Einzelfällen (hier: Baustelle in Kanada und bereits gebuchter Rückflug nach Deutschland) kann eine Abnahme auch dann erfolgen, wenn "elementare Leistungen" fehlen und der Auftraggeber gleichwohl erklärt, dass "soweit alles wunderbar sei".

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 11