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IBRRS 2021, 2826
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Fehlender Korrosionsschutz: Kälterohre mangelhaft!

OLG Köln, Urteil vom 07.01.2021 - 7 U 187/19

1. Das Tabellenwerk eines Herstellers (hier: von Rohren einer Kälteanlage) kann nicht losgelöst von den konkreten baulichen Gegebenheiten (= Randbedingungen) betrachtet werden. Darüber hinaus sind die allgemeinen Herstellervorgaben, die einschlägige DIN sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

2. Der fehlende Korrosionsschutz für die Rohre einer Kälteanlage begründet einen Mangel der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.

3. Für die Anwendbarkeit des Kostenvorschussanspruchs kommt es auf die Frage der Abnahme nicht entscheidend an, wenn der Auftraggeber ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Auftragnehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen, also endgültig und ernsthaft eine (Nach-)Erfüllung durch ihn ablehnt.

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Dokument öffnen IBR 2022, 14