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IBRRS 2021, 2830
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Vergütung zeitabhängiger Mehrkosten: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!

OLG Köln, Urteil vom 29.08.2019 - 7 U 113/18

1. Eine Leistungsposition, nach der der Auftragnehmer im Fall einer Bauzeitverzögerung eine Mehrvergütung erhält, ist dahingehend auszulegen, dass dem Auftragnehmer keine Vergütung für solche Verlängerungszeiträume zusteht, für die er selbst die Verantwortung trägt.

2. Der Auftragnehmer ist für die Tatsache, dass die Bauzeitverlängerung nicht auf von ihm zu vertretenden Umständen beruht, darlegungs- und beweispflichtig.

3. Macht der Auftragnehmer einen Anspruch wegen Bauzeitverzögerung bzw. auf zeitabhängige Mehrkosten geltend, ist eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Sollabläufe notwendig, die die Bauzeitverlängerung nachvollziehbar macht.

4. Insgesamt ist eine konkret bauablaufbezogene Darstellung mit Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Dies gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche aus § 6 Abs. 6 VOB/B, sondern auch für Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B, mit denen zeitabhängige Mehrkosten geltend gemacht werden.

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