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IBRRS 2019, 1296; IMRRS 2019, 0486; IVRRS 2019, 0183
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AN verklagt AG auf Werklohn: Aussetzung der Klage des NU gegen den AN?

OLG Köln, Beschluss vom 20.03.2019 - 16 W 11/19

Die Werklohnklage des Subunternehmers gegen den Hauptunternehmer kann nicht allein deswegen nach § 148 ZPO ausgesetzt werden, weil die Erbringung der Werkleistung in dem Prozess über den Werklohn des Hauptunternehmers gegen den Bauherrn ebenfalls bestritten ist. Eine die Aussetzung ermöglichende Bindung kann allerdings über eine Interventionswirkung (§§ 68, 74 Abs. 3) entstehen, wenn der Hauptunternehmer gegenüber dem Subunternehmer den Streit verkündet.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 408