OLG Hamburg, Urteil vom 17.07.2017 - 1 U 236/16
Wird ein Bauwerk nachträglich mangelhaft abgedichtet und kommt es deshalb zu einem Schaden an den durch die Abdichtung zu schützenden Bauteilen, stellt die Schädigung dieser Bauteile keine Eigentumsverletzung dar.
Volltext