OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2022 - 29 U 155/21
Die Haftung eines Bauunternehmers für einen Baumangel ist nicht wegen fehlender Planung zum betreffenden Bauteil als Mitverschulden gemindert, wenn der Unternehmer die Bauleistung von vorneherein ohne die ihm zur Verfügung zu stellende Planung übernommen hat, d. h. selbst die Planungsverantwortung trägt.*)
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