Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 2565
Mit Beitrag
Angeordnete Beschleunigungsmaßnahmen werden nicht im Stundenlohn vergütet!

OLG Dresden, Urteil vom 07.02.2017 - 9 U 1253/16

Führt der Auftragnehmer auf eine entsprechende Anweisung des Auftraggebers hin Beschleunigungsmaßnahmen aus, kann er den dadurch entstandenen Aufwand jedenfalls dann nicht im Stundenlohn abrechnen, wenn keine Stundenlohnvereinbarung getroffen wurde und ihm bekannt ist, dass der Auftraggeber grundsätzlich keine Abrechnung auf Stundenlohnbasis akzeptiert.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2019, 539