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IBRRS 2019, 0645; IMRRS 2019, 0241
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Ein Mann, ein Wort?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2018 - 12 U 16/18

Erklärt der vorläufige Sachwalter, dass er Zahlungen, die aus Mitteln des Unternehmens für Lieferungen und Leistungen erfolgen, die ab einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und seiner Bestellung zum Sachwalter/Insolvenzverwalter nicht anfechten wird, ist er nachfolgend nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes gehindert, solche Zahlungen anzufechten, die bereits vor dem Stichtag geliefertes Material betreffen, das der Bauunternehmer erst nach dem Stichtag in das Bauvorhaben eingebaut hat. Darauf, ob dem Bauunternehmer am Stichtag bereits ein fälliger Anspruch auf Bezahlung der Teil- oder Vorleistung zustand, kommt es nicht an.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 315