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IBRRS 2020, 0190
Mit Beitrag
Anforderungen an eine konkludente Abnahme?

OLG Celle, Urteil vom 30.04.2019 - 7 U 282/18

1. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen und damit auch zugleich auf eine vereinbarte förmliche Abnahme konkludent verzichtet werden.

2. Eine konkludente Abnahme liegt jedoch nur vor, wenn dem nach Außen hervortretenden Verhalten des Auftraggebers eindeutig zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt.

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