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IBRRS 2020, 1616
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Auftragnehmer meldet Insolvenz an: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

OLG Celle, Urteil vom 13.12.2018 - 5 U 178/14

1. Behauptet der Auftragnehmer, er habe seinen Geschäftsbetrieb aufgeben müssen, weil der Auftraggeber erhebliche Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet hat, muss er darlegen und beweisen, dass der Zahlungsverzug des Auftraggebers (zumindest auch) für die Einstellung des Geschäftsbetriebs ursächlich war.

2. An einem Zusammenhang zwischen Zahlungsverzug und Betriebsaufgabe fehlt es, wenn diese auf der freien Entscheidung des Auftragnehmers beruht, die durch das Verhalten des Auftraggeber zwar (mit) motiviert war, aber nicht adäquat-kausal darauf zurückzuführen ist.

3. Eine Überschuldung kein zwingender Grund, Insolvenzreife eines Einzelunternehmers anzunehmen. Maßgeblich ist insoweit die Zahlungsunfähigkeit.

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