OLG Celle, Urteil vom 25.10.2018 - 5 U 146/15
Der Auftraggeber eines Werkvertrags verhält sich treuwidrig, wenn er zunächst "sehenden Auges" eine nicht 100-prozentig vertragsgerechte Anlage bestellt, um dann bei weit fortgeschrittenem Leistungsstand eine Kündigung aus wichtigem Grund hierauf stützen zu wollen.
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