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IBRRS 2021, 0106
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Umsatzsteuer müsste nicht abgeführt werden: Keine Erstattung, nur Freistellung!

OLG Celle, Urteil vom 23.12.2020 - 14 U 51/18

Zur Vermeidung einer unerträglichen Schieflage besteht ausnahmsweise keine Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteueranteile an den Auftragnehmer von Bauleistungen, sondern nur ein Freistellungsanspruch (hier: Fristablauf nach § 169 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO).*)

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