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IBRRS 2021, 1036
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Aufrechnung kann auf unbestrittene Forderungen beschränkt werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.11.2020 - 7 U 93/20

1. Eine vorformulierte Vertragsklausel, wonach die Aufrechnung auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen beschränkt ist, ist im Geschäftsverkehr unter Unternehmern wirksam.

2. Die Unwirksamkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass die Klausel auch auf Gewährleistungsrechte Anwendung findet (Abgrenzung zu BGH, IBR 2011, 340).

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