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IBRRS 2021, 0953
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Baustelle ist gegen Unfallgefahren zu sichern!

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2020 - 7 U 127/18

1. Ein mit der Errichtung bzw. Sanierung einer Kellertreppe beauftragter Unternehmer schuldet nicht nur ein bauordnungsgemäß errichtetes Werk, sondern auch eine ordentlich gesicherte Baustelle, in der Gefahrenzonen abgegrenzt oder durch Warnzeichen gekennzeichnet sind, damit Gefahren nicht entstehen.

2. Kommt der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht bei der Einrichtung der Baustelle, bei der Errichtung von Sicherungsmaßnahmen oder bei der Beachtung der für diese Gesichtspunkte geltenden Normen oder Regeln der Technik nicht nach, spricht der Anschein für einen Kausalzusammenhang zwischen Pflichtwidrigkeit und eingetretener Rechtsgutverletzung. Sodann spricht der Anschein für das Verschulden.

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