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IBRRS 2021, 1124
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Festpreis = Pauschalpreis?

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2021 - 12 U 114/19

1. Die Vereinbarung einer Festvergütung ist nicht mit der Vereinbarung einer Pauschalvergütung gleichzusetzen. Eine Festvergütung kann auch in dem Sinne verstanden werden, dass der Auftragnehmer selbst bei unerwarteten Preissteigerungen an die vereinbarten Einheitspreise gebunden ist.

2. Rechnet der Auftragnehmer seine Leistung nach Einheitspreisen ab und beruft sich der Auftraggeber auf die Vereinbarung einer geringeren Pauschalvergütung, muss der Auftragnehmer die Vereinbarung einer Abrechnung nach Einheitspreisen darlegen und beweisen.

3. Der Auftraggeber kann jedenfalls dann einen Anspruch auf Rechnungserteilung gegen den leistenden Auftragnehmer, wenn nicht ernsthaft zweifelhaft ist, dass die Leistung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.

4. Der Auftragnehmer hat das Recht, die eigenen Leistungen und Kompetenzen im Wettbewerb werblich herauszustellen. Es kann ihm daher grundsätzlich nicht untersagt werden, auf wahrheitsgemäße Weise auf Leistungen hinzuweisen, die er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit in der Vergangenheit erbracht hat.

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Dokument öffnen IBR 2021, 284