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IBRRS 2021, 1034
Bauvertrag angefochten: Bürgschaft hinfällig!

LG Wiesbaden, Urteil vom 05.09.2019 - 7 O 308/18

1. Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses der Einrede der Anfechtbarkeit im Rahmen eines Bürgschaftsvertrags.*)

2. Wird ein anfechtbarer Vertrag angefochten, ist er als von Anfang an nichtig anzusehen und eine akzessorische Bürgschaft damit grundsätzlich hinfällig.

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