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IBRRS 2020, 2878
Hauptauftragnehmer verliert: Nachunternehmer muss Prozesskosten tragen!

LG Karlsruhe, Urteil vom 01.04.2020 - 6 O 285/17

Die Haftung eines Nachunternehmers wegen Mängeln seiner Leistung umfasst auch die Verfahrenskosten des Hauptunternehmers aus dem Vorprozess mit dem Bauherrn.

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