LG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2019 - 6 O 25/18
1. Zur Wartung einer Heizungsanlage mit integraler Solaranlage als Werkvertrag.*)
2. Schäden an den Solarkollektoren infolge fehlerhafter Wartung können einen Folgeschaden darstellen, der durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Werkleistung nicht beseitigt werden kann, weshalb bei Selbstvornahme statt eines Kostenvorschusses nur Schadensersatz verlangt werden kann.*)
3. Zur Schadensberechnung mit einem Vorteilsausgleich als Abzug „neu für alt“.*)
4. Zum Feststellungsinteresse wegen Mehrkosten.*)
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