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IBRRS 2019, 1300
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Wann ist ein Bedenkenhinweis entbehrlich?

LG Köln, Urteil vom 06.12.2017 - 7 O 333/16

1. Der Bedenkenhinweis des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist dann entbehrlich, wenn der Auftraggeber selbst über ausreichende Sach- und Fachkunde verfügt.

2. Durch die Erstellung eines gemeinsamen Aufmaßes ist der Auftraggeber an dieses Aufmaß rechtlich gebunden. Beruft er sich auf die Unrichtigkeit, so ist er hierfür beweisbelastet.

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Dokument öffnen IBR 2019, 1114 (nur online)