LG Köln, Urteil vom 06.12.2017 - 7 O 333/16
1. Der Bedenkenhinweis des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist dann entbehrlich, wenn der Auftraggeber selbst über ausreichende Sach- und Fachkunde verfügt.
2. Durch die Erstellung eines gemeinsamen Aufmaßes ist der Auftraggeber an dieses Aufmaß rechtlich gebunden. Beruft er sich auf die Unrichtigkeit, so ist er hierfür beweisbelastet.
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