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IBRRS 2019, 0655
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Mängelverdacht unbegründet: Besteller muss Kosten der Fehlersuche tragen!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.01.2019 - 2-16 S 121/18

Bei unbegründetem Mängelverdacht kann eine Haftung des Bestellers für die Kosten der Fehleraufsuche auf § 684 BGB gestützt werden.*)

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