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IBRRS 2020, 2199
Abstandsvorschrift missachtet: Gerüstbauer haftet!

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 17.02.2020 - 4 O 617/14

Wurde ein Baugerüst unter Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (hier: Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift von höchstens 30 cm zwischen Gerüstbelag und Bauwerk; TRBS 2121 Teil 1, DIN EN 12811, DIN 4422) errichtet, so haftet der mit der Gerüsterstellung Beauftragte auch dann in vollem Umfange wegen Nichtbeachtung einer elementaren Sicherungspflicht, wenn der Geschädigte als Bauunternehmer keine eigenen Überprüfungsmaßnahmen vorgenommen hat.*)

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