LG Darmstadt, Urteil vom 19.05.2022 - 19 O 183/20
Der Grundstückseigentümer wird nicht dadurch Vertragspartner eines für die Herstellung von Hausanschlüssen zugelassenen Auftragnehmers, wenn er ein Formular als "Anschlussnehmer bzw. Beauftragter" unterschreibt.
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