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IBRRS 2021, 1085
Mit Beitrag
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme von Bürgschaft a.e.A.!

KG, Urteil vom 30.03.2021 - 21 W 4/21

1. Beabsichtigt ein Gläubiger, eine ihm als Sicherheit übergebene Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch zu nehmen, kann ihm der Hauptschuldner dies im Wege der einstweiligen Verfügung mit der Maßgabe untersagen lassen, dass der Gläubiger zuvor eine zugunsten des Hauptschuldners bestehende und liquide feststellbare Einrede auszuräumen hat.*)

2. Wenn und soweit die Rückerstattung einer Vorauszahlung auf den Werklohn dazu führt, dass der Werklohnanspruch des Unternehmers offen und unbesichert ist, kann ein Bauunternehmer seinen Sicherungsanspruch aus § 650f Abs. 1 BGB gegenüber dem Rückerstattungsgläubiger im Wege der Einrede geltend machen.*)

3. Die Höhe des Sicherungsanspruchs aus § 650f Abs. 1 BGB ist in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in freier Überzeugung ohne Beweisaufnahme, also „liquide“ feststellbar.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 353