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IBRRS 2022, 3250; IMRRS 2022, 1414
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Wann gilt eine E-Mail als zugegangen?

BGH, Urteil vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21

Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.*)

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