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IBRRS 2019, 1479
Mit Beitrag
Kündigungsschutz für GmbH-Fremdgeschäftsführer wie für Arbeitnehmer!

BGH, Urteil vom 26.03.2019 - II ZR 244/17

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes über § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG eröffnet ist.*)

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