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IBRRS 2024, 1469; IMRRS 2024, 0608
Bild eines Einbruchdiebstahls muss nicht "stimmig" sein!

BGH, Urteil vom 17.04.2024 - IV ZR 91/23

Der Senat hält daran fest, dass für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein müssen, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen (vgl. Senatsurteil vom 08.04.2015 - IV ZR 171/13, IBRRS 2015, 0908 = IMRRS 2015, 0541).*)

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