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IBRRS 2023, 0402; IMRRS 2023, 0196
Leistungsfreiheit ist bei Obliegenheitsverletzung kein Automatismus!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2023 - 20 U 306/22

Will der Versicherer bei Verletzung einer vertraglich wirksam vereinbarten Obliegenheit (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit in Anspruch nehmen, setzt dies eine wirksame vertragliche Vereinbarung nicht nur der Obliegenheit selbst, sondern auch der Rechtsfolge voraus.

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