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IBRRS 2021, 0972; IMRRS 2021, 0368
Altschäden verschwiegen: Sachverständigenkosten nicht ersatzfähig!

LG Saarbrücken, Urteil vom 12.03.2021 - 13 S 139/20

Erbringt der Haftpflichtversicherer eine Zahlung an einen Kfz-Sachverständigen als Leistung an den Unfallgeschädigten, ist er nicht gehindert, die Zahlung mit dessen weiteren Ersatzansprüchen zu verrechnen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Gutachten für den Geschädigten erkennbar unbrauchbar war und die Zahlung an den Sachverständigen daher rechtsgrundlos erfolgt ist.*)

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