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IBRRS 2021, 1056; IMRRS 2021, 0460
Mit Beitrag
Dreijahresfrist zur Wiederherstellung lässt Anspruch aus § 2 Ziff. 6 VGB 2006 nicht entfallen!

BGH, Beschluss vom 10.03.2021 - IV ZR 337/19

1. Die in § 29 Ziff. 5 VGB 2006 geregelte Dreijahresfrist zur Sicherstellung der Wiederherstellung ist für die Frage der Wiederherstellung i.S.v. § 2 Ziff. 6 Buchst. a VGB 2006 nicht maßgeblich.

2. Die Versäumnis dieser Frist führt zwar nach § 29 Ziff. 5 VGB 2006 dazu, dass der Anspruch auf Erstattung der Neuwertspitze nicht entsteht, kann aber nicht zugleich den Anspruch aus § 2 Ziff. 6 VGB 2006 entfallen lassen.

3. ...

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