Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2720
Mit Beitrag
Überwachungspflichtverletzung nicht schadensursächlich: Architekt haftet nicht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.12.2019 - 3 U 1662/19

1. Der bauüberwachende Architekt hat die raumklimatischen Bedingungen vor bzw. beim Verlegen eines Parkettfußbodens zu kontrollieren und den Auftraggeber spätestens nach Abschluss der Parkettlegearbeiten darauf hinzuweisen, dass bei Parkett ein bestimmtes Raumklima zu gewährleisten ist, um Schäden daran zu vermeiden.

2. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aufgrund einer mangelursächliche Überwachungspflichtverletzung des Architekten scheidet aus, wenn diese nicht kausal für das Schadensbild ist.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2021, 585