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IBRRS 2019, 3715
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Als "Szenewirt" Steuern hinterzogen: Löschung aus der Architektenliste!

OVG Saarland, Beschluss vom 11.11.2019 - 1 A 338/18

Zu den im Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz fixierten Berufsaufgaben eines Architekten gehört, dass dieser auch die Vermögensinteressen des Bauherrn zu beachten und unabhängig von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung zu handeln hat (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)

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