OLG Zweibrücken, Urteil vom 31.03.2017 - 2 U 9/16
1. Obergurte sind auch bei Annahme von vorgegebenen starren Auflagern in den statischen Berechnungen so zu dimensionieren, dass die durch die Auflagerbedingungen auftretenden Zwangskräfte, auch den Lastfall Temperatur, so aufnehmen können, dass im Falle einer Ausführung des Bauvorhabens nach diesen Berechnungen die Standsicherheit nicht beeinträchtigt wird.
2. Ein Fachplaner muss wissen, dass bei starr gelagerten Wänden Zwangskräfte - u. a. durch Längenausdehnung der Stahlträger bei hohen Temperaturen - auftreten können, denen durch eine verstärkte Konstruktion Rechnung getragen werden muss.
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