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IBRRS 2019, 3688
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Mindestsätze der HOAI sind auch in Altfällen nicht mehr anwendbar!

OLG Schleswig, Urteil vom 25.10.2019 - 1 U 74/18

1. Eine signifikante Einschränkung der Lebensführung, die zu einer Nutzungsentschädigung führt, kann auch dann gegeben sein, wenn zwar weiterhin ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht, der nach dem Vertrag nutzbare Wohnraum aber um ein Drittel größer sein sollte und die Anordnung der nicht nutzbaren Räume aufgrund der bevorstehenden Geburt eines Kindes von Bedeutung ist.*)

2. Die Mindestsätze der HOAI sind wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht auch in Altfällen nicht mehr anwendbar.*)

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Dokument öffnen IBR 2020, 26