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IBRRS 2020, 0701
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Architektenvertrag aufgehoben: Keine Haftung für spätere Ausführungsfehler!

OLG Koblenz, Urteil vom 22.10.2018 - 12 U 885/17

Der Architekt haftet nicht für unterlassene Bauüberwachungs- und Prüfungsmaßnahmen, wenn er zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den bauausführenden Unternehmer aufgrund einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung nicht mehr mit Architektenleistungen beauftragt war.

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