OLG Dresden, Beschluss vom 24.11.2016 - 10 U 1128/15
1. Bei einer Kostenschätzung liegt der Spielraum des Architekten im Bereich von 30 bis 40%. Der Toleranzrahmen kann aber nicht generell einheitlich festgelegt werden.
2. Die für eine größere Quadratmeterfläche erstellte Kostenschätzung kann nicht auf die geringere Fläche anhand der Kosten pro Quadratmeter umgerechnet werden. Denn bei einem größeren Auftragsumfang kann der Preis für den einzelnen Quadratmeter deutlich geringer sein.
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