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IBRRS 2020, 2019
Mit Beitrag
Sicherheit nach § 650f BGB setzt keine prüfbare HOAI-Abrechnung voraus!

OLG Bamberg, Beschluss vom 19.02.2018 - 5 U 190/17

1. Ein Architekt hat auch dann Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (§ 648a BGB a.F. = § 650f BGB), wenn sein zu sichernder Vergütungsanspruch (noch) nicht fällig ist. Vorausgesetzt wird nur das Bestehen solcher Ansprüche oder die Möglichkeit ihrer Entstehung, nicht jedoch deren Fälligkeit oder sofortige Durchsetzbarkeit.

2. Zum schlüssigen Vortrag der dem Architekten zustehenden Vergütung ist es nicht erforderlich, dass eine prüfbare Schlussrechnung nach den Grundsätzen der HOAI vorliegen muss.

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