LG Karlsruhe, Urteil vom 24.07.2019 - 6 O 40/19
1. Zum Zustandekommen eines Planungsvertrags und Abgrenzung zu Akquisitionsleistungen ("Hoffnungsinvestitionen").*)
2. Kein Rückschluss auf einen Vertragsschluss von besonders umfangreichen Architektenleistungen im Rahmen von Großprojekten oder im Zusammenhang mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB (unklarer "Vorhabenträger").*)
3. Zur unzulässigen Beweisermittlung des Gerichts aus beigezogenen Bebauungsplanakten einer Gemeinde.*)
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