Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 3368
Auch umfangreiche Architektenleistungen können „Hoffnungsinvestitionen“ sein!

LG Karlsruhe, Urteil vom 24.07.2019 - 6 O 40/19

1. Zum Zustandekommen eines Planungsvertrags und Abgrenzung zu Akquisitionsleistungen ("Hoffnungsinvestitionen").*)

2. Kein Rückschluss auf einen Vertragsschluss von besonders umfangreichen Architektenleistungen im Rahmen von Großprojekten oder im Zusammenhang mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB (unklarer "Vorhabenträger").*)

3. Zur unzulässigen Beweisermittlung des Gerichts aus beigezogenen Bebauungsplanakten einer Gemeinde.*)

Dokument öffnen Volltext