LG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2019 - 16 O 274/17
Ist eine Kostenberechnung vertraglich geschuldet und hätte der Architekt diese bis zur vorzeitigen Vertragsbeendigung erbringen müssen und können, muss nach der Kostenberechnung abgerechnet werden, die gegebenenfalls nachzuholen ist.
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