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IBRRS 2019, 0649
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Einbau einer integrierten Photovoltaikanlage geplant: Ingenieur haftet fünf Jahre für Mängel!

BGH, Urteil vom 10.01.2019 - VII ZR 184/17

Zur Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für den Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage bei der grundlegenden Umgestaltung eines Bürogebäudes in ein Studentenwohnheim.*)

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