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IBRRS 2021, 0834; VPRRS 2021, 0070
Nicht wertbares Angebot verteidigt: Auftraggeber trägt Kosten der Nachprüfung!

OLG München, Beschluss vom 18.01.2021 - Verg 5/20

Nimmt die Vergabestelle auf die Rüge eines Bieters hin im Nachprüfungsverfahren den objektiv falschen (und später aufgegebenen) Standpunkt ein, das Angebot des erstplatzierten Bieters sei vollständig und wertbar, trifft ihn auch das Kostenrisiko, wenn sich herausstellt, dass diesbezüglich Unterlagen oder Angaben nicht vorliegen.

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