OLG München, Beschluss vom 18.01.2021 - Verg 5/20
Nimmt die Vergabestelle auf die Rüge eines Bieters hin im Nachprüfungsverfahren den objektiv falschen (und später aufgegebenen) Standpunkt ein, das Angebot des erstplatzierten Bieters sei vollständig und wertbar, trifft ihn auch das Kostenrisiko, wenn sich herausstellt, dass diesbezüglich Unterlagen oder Angaben nicht vorliegen.
Volltext