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IBRRS 2020, 3353; VPRRS 2020, 0336
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Positionsbezogene Nachlässe sind kein Ausschlussgrund!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.08.2020 - 3 VK LSA 44/20

1. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise ist ein Abstellen auf die Einzelposten des Angebots unstatthaft. Der Gesamtpreis entscheidet über die Auskömmlichkeit des Angebots.

2. Positionsbezogene Nachlässe gehören zur unternehmerischen Kalkulationsfreiheit.

3. Wird für eine Leistung kein kostendeckender Preis verlangt, ohne dass eine andere Position deshalb aufgepreist wird, liegt keine Mischkalkulation vor.

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