VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.06.2020 - 3 VK LSA 24/20
Wird ausweislich der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots der mit dem Angebot abzugebende Bauablaufplan nicht Vertragsbestandteil und erklärt der Bieter in seinem Angebotsschreiben die Langfassung des Leistungsverzeichnisses für verbindlich, führen fehlende Angaben in dem Bauablaufplan nicht zum Ausschluss des Angebots.