VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.06.2019 - 2 VK LSA 4/19
1. Es ist dem öffentlichen Auftraggeber verwehrt, Angebote von Bietern, denen eine formgerechte rechtzeitige Übermittlung nicht möglich war, nachträglich in die Wertung einzubeziehen.
2. Können mehrere Bieter ihre Angebote aufgrund technischer Probleme der eVergabe-Plattform nicht rechtzeitig in das Bieterportal einstellen, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben und die Leistung neu ausschreiben.
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