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IBRRS 2021, 0380; VPRRS 2021, 0030
Brandschutznachweis als Grundleistung angeboten: Unzulässige Mischkalkulation!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.12.2019 - 2 VK LSA 28/19

1. Enthält das Angebot über Ingenieurleistungen eine vom Amtsentwurf abweichende Honorarzone, muss der Bieter die Gründe für seine Vorgehensweise besonders umfassend darlegen.

2. Verpreist der Bieter eine Position (hier: Nachweis zum konstruktiven Brandschutz) mit null Euro und erklärt er gleichzeitig, die betreffende Leistung im Rahmen der Grundleistungen erbringen zu wollen, liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor.

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