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IBRRS 2019, 2721; VPRRS 2019, 0269
Wie sind die Gebühren für das Gestattungsverfahren zu berechnen?

VK Rheinland, Beschluss vom 28.05.2019 - VK 55/17

1. Keine förmliche Wiederaufnahme eines ausgesetzten Verfahrens, wenn der Grund der Aussetzung entfallen ist.*)

2. Mit der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren wird auch über die Kosten des Gestattungsantrags entschieden.*)

3. Zur Gebührenberechnung für das Gestattungsverfahren.*)

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