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IBRRS 2019, 1283; VPRRS 2019, 0120
Mit Beitrag
Weitervergabe an 100%-ige Tochtergesellschaft: Zulässiges Inhouse-Geschäft!

VK Rheinland, Beschluss vom 20.02.2019 - VK 52/2018

1. Die fehlende Veröffentlichung des Datums einer freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU in der Vergabeakte wirkt sich regelmäßig nicht auf die Rechtsposition des Antragstellers im Vergabeverfahren aus.*)

2. Sieht das Vertragsgebahren der Vertragsparteien die Übermittlung einer schriftlichen Leistungsvereinbarung vor, die von beiden Parteien gegenzuzeichnen ist, kommt der Vertrag erst mit dem Zugang der ordnungsgemäß unterschriebenen Annahmeerklärung beim Anbieter zustande. Die Aufnahme vertragserfüllender Handlungen durch die Mitarbeiter der Vertragsparteien genügt nicht.*)

3. Der Verbandsausschuss eines Zweckverbands kann beschlussfassendes Organ i.S.d. § 108 Abs. 5 Nr. 1 GWB sein und einen ausschlaggebenden Einfluss i.S.d. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GWB ausüben können. Die Besetzung von (Unter-)organen von Zweckverbänden unterfällt der kommunalen Organisationshoheit nach Maßgabe der jeweiligen Gesetze.*)

4. In einem Nachprüfungsverfahren, dem ein Beschaffungsvorgang zwischen einer Gebietskörperschaft und einem Dachverband in der Form eines Zweckverbands, bei dem die Gebietskörperschaft selbst Verbandsmitglied ist, zu Grunde liegt, und bei dem der Beschaffungsgegenstand vom Dachverband bei einer 100%-igen Tochtergesellschaft eines seiner weiteren Mitglieder beschafft wird, um sodann der vorgenannten Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellt zu werden, kommt es bezüglich der 80%-Grenze in § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB auf die Person des Dachverbands als Vertragspartner der Gebietskörperschaft an.*)

5. Im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung ist es als unschädlich anzusehen, wenn der Beschaffungsgegenstand ein Produkt einer 100%-igen Tochtergesellschaft eines Mitglieds des Dachverbands ist und der Dachverband das Produkt über sein Verbandsmitglied bei dieser Tochtergesellschaft bezieht, da sich auch dieser Vorgang innerhalb der Verbandsstruktur interkommunaler Aufgabenerfüllung bewegt.*)

6. Eine zulässige Inhousevergabe ist auch dann anzunehmen, wenn ein von mehreren öffentlichen Auftraggebern kontrollierter Zweckverband, den Auftrag, den er über einen ebenfalls von mehreren öffentlichen Auftraggebern kontrollierten Zweckverband (Dachverband) erhalten hat, an eine 100%-ige Tochtergesellschaft weitergibt.*)

7. Die Beschränkung der Inhousefähigkeit auf einzelne öffentliche Auftraggeber würde der zunehmenden Bedeutung interkommunaler Zusammenarbeit im öffentlichen Raum nicht gerecht werden. Die Gestaltung interkommunaler Handlungsformen ist Aufgabe innerstaatlicher Rechtsanwendung und wird durch europäisches Vergaberecht nicht begrenzt.*)

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